Nach den aktuell gültigen Vorschriften der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) müssen in jedem Betrieb eine ausreichende Anzahl der Beschäftigten in der betrieblichen Ersten Hilfe ausgebildet und regelmäßig fortgebildet werden.

In der Regel sind die folgenden Quoten zu erfüllen:

  • Von 2 bis zu 20 anwesenden Versicherten 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten,
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten.
  • in Kindertageseinrichtungen 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen 10% der Beschäftigten.

Die Quoten sollen grundsätzlich auch bei Schicht- und Flexarbeit erfüllt werden.

Unser Dozententeam aus erfahrenen Einsatzkräften im Sanitäts- und Rettungsdienst vermittelt Ihnen und ihren Mitarbeitenden das notwendige Wissen um im Ernstfall bestmöglich Hilfe leisten zu können. Als anerkannte Ausbildungsstätte sind wir in der Lage Ersthelfer für die betriebliche Erste Hilfe aus- und fortzubilden. Durch unsere langjährige Erfahrung gehen wir dabei gern auch auf betriebliche Besonderheiten in ihrem Unternehmen ein.

Die Ausbildung zum Ersthelfer besteht aus dem Erste-Hilfe-Lehrgang (9 Unterrichtseinheiten).

Um Ersthelfer zu bleiben ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre durch das so genannte Erste-Hilfe-Training (9 Unterrichtseinheiten) erforderlich.